Sebastian Heubach
Hauptsachbearbeiter Kaufmännisches Gebäudemanagement/Wohnen
Tel: +49 345 6847 419
Studentenwerk Halle
1. Antragsberechtigung
1.1 Antragsberechtigt sind Studierende, die ein Studium an den nachfolgend aufgeführten Hochschulen aufnehmen werden oder bereits immatrikuliert sind.
Die Antragsberechtigung bezieht sich auf folgende Hochschulen:
1.2 Antragsberechtigt sind Studierende von Hochschulen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Studentenwerkes Halle im Rahmen des bilateralen Austausches zwischen den Hochschulen bis maximal sechs Monate.
2. Antragsstellung, Fristen
Die Anträge für das Wintersemester sind bis zum 31. August und für das Sommersemester bis zum 28. Februar des laufenden Jahres zu stellen. Später eingehende Anträge können nur im Rahmen der vorgehaltenen Reservierungen gemäß Punkt 3.1 bis 3.2 oder möglicher noch freier Wohnheimplätze berücksichtigt werden.
Die Anträge werden nach Eingang in einer Warteliste registriert.
3. Antragsbearbeitung, Angebotsunterbreitung
Die Unterbreitung von Wohnraumangeboten erfolgt per E-Mail nach der unter Punkt 2 genannten Warteliste unter Berücksichtigung sozialer und studienorganisatorisch bedingter Kriterien in der nachfolgend festgelegten Reihenfolge unter Berücksichtigung der Vereinbarungen mit den Hochschulen.
3.1 Kontingente im Rahmen der Vereinbarungen mit den Hochschulen
3.2 Soziale und studienorganisatorische Kriterien
Die Wohnwünsche werden im Rahmen der freien Wohnplatzkapazität zum Vertragsbeginn nach der vorstehend genannten Reihenfolge bei der Angebotsunterbreitung berücksichtigt.
Nichtäußerung oder nicht fristgerechte Rückäußerung gemäß Angebotsunterbreitung wird wie Ablehnung durch den Antragsteller behandelt. Der Antragsteller wird von der Warteliste gestrichen.
Zur Begründung, Aktualisierung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen in den Wohnheimen des Studentenwerkes Halle sowie zur Erhebung und Einziehung der Miete gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 StuWG "Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Vermittlung von Wohnheimplätzen" werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (s. o. gesetzliche Aufgabe gemäß StuWG) vom Studentenwerk Halle sowie von der Fa. tl1 GmbH, welche die Online-Wohnheimanmeldung im Auftrag des Studentenwerkes Halle umsetzt, personenbezogene Daten erhoben.
Bitte informiert Euch hierzu vor der Antragstellung in unserer Datenschutzerklärung.
Allgemeine Mietbedingungen des Studentenwerkes Halle; gültig ab 01.10.2021
Brandschutzordnung des Studentenwerkes Halle
Nutzungsordnung für den Datennetzzugang
Hausordnung des Studentenwerkes Halle; gültig ab 01.10.2021
Formular zur Kündigung des Mietverhältnisses
Formular für Umzüge innerhalb der Wohnheime des Studentenwerkes Halle
Formular zur vorzeitigen Kündigung eines bestehenden Mietvertrages (pdf-Datei)
Antrag auf Verlängerung des Mietverhältnisses
Hauptsachbearbeiter Kaufmännisches Gebäudemanagement/Wohnen
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